der IM Theagency
Personalvermittlungsagentur Versicherungspartner- ARAG – Rechtsschutzversicherungen
Präambel
Die Agentur IM Model & Hostess Agency (nachfolgend „IM Theagency“) ist darauf spezialisiert, Models, Hostessen und Eventpersonal für Shootings, Videodreh, Werbespots, Ausstellungen, Konferenzen, Messen und Events bereitzustellen.
Vertragsschluss
Unter der genannten Domain (www.im-theagency.com) können Geschäftskunden eine Anfrage zusenden, in Bezug auf zeitweise benötigtes Personal. Basierend auf die Anfrage erhält der Kunde die gewünschten Sedcard Vorschläge. Durch die Auswahl erklärt der Kunde die verbindliche Annahme des Angebots von IM Theagency. Unmittelbar nach der Buchung erhält der Kunde per E-Mail eine entsprechende Auftragsbestätigung. Der Kunde übernimmt die anfallenden Eintrittskosten für das gebuchte Personal.
Ersatzpersonal
Sofern das gebuchte Personal durch Krankheit oder höhere Gewalt verhindert ist, steht in
diesem Fall der Agentur IM Theagency zunächst das Recht zu, einen adäquaten Ersatz für das erkrankte Personal zustellen.
Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Summe wird nach Rechnungsstellung von IM-Theagency fällig. Bei etwaiger anfallender Zusatzkosten ist mit Leistungserbringung spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung von IM Theagency fällig. Bei Zahlungsverzug ist IM Theagency berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche einen Verzugszins in Höhe von 8% der kompletten ausstehenden Nettosumme zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten. Außerdem ist IM Theagency im Falle des Leistungsverzugs des Kunden berechtigt, sämtliche vertragliche Leistungen zu verweigern, ohne dass IM Theagency für etwaige Schäden aus dieser Nichtleistung haftet.
Wettbewerb / Vermittlungsprovision
Der Kunde verpflichtet sich, alle weiteren Buchungen, des gebuchten Personals
beginnend ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung, über IM Theagency zu deren
aktuellen Konditionen abzuwickeln und alle an ihn gerichteten Anfragen Dritter, bezüglich
zukünftiger Einsätze des Personals, direkt an IM Theagency weiterzuleiten. Bei direkten Buchungen des Personals, durch den Kunden, dass durch die Agentur IM Theagency überlassenen worden ist, gilt als Vermittlung. Für diese Vermittlung wird eine Provision-Rechnung an den Kunden gestellt in Höhe des fünffachen Tagessatzes gemäß Durchschnitt der letzten Einsätze. Das jeweilige Honorar ist fällig mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem Mitarbeiter und dem Kunden.
Das Personal, dass durch IM Theagency an den Kunden vermittelt wird, ist nur berechtigt, mit dem Kunden in Kontakt zu treten, solange der Einsatz läuft. Nach Einsatzende ist die direkte Kontaktaufnahme nicht erlaubt. Im Falle eines Verstoßes gegen das Abwerbeverbot ist die Agentur berechtigt, von beide Vertragspartner eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € pro Zuwiderhandlung und Person zu fordern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden durch IM Theagency ohne weitere Einwilligung nur erhoben und verarbeitet, wenn sie für die Vertragsabwicklung und Begründung oder zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden beachtet. IM Theagency ist berechtigt, Bildmaterial für die Website und soziale Netzwerke zu verwenden. Der Kunde berechtigt IM Theagency die Nutzung von Bildmaterial vom Produkt bzw. vom Stand, Event als Referenz für Eigenwerbung zu verwenden.
Haftung
Die IM Theagency Agentur haftet nicht für einen bestimmten Erfolg der Tätigkeit des Personals und nicht für Schäden, die diese am Arbeitsgerät oder an der ihnen übertragenen Arbeit verursacht. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Standes oder der Räume gehen zu Lasten des Kunden.
Stornierung eines Auftrages
Sollte der Kunde sich entscheiden einen Auftrag zu stornieren, nach Abschluss der Vereinbarung ist IM Theagency berechtigt, bis 4 Wochen vor Einsatzbeginn 50%, bis 14 Tagen vorher 100% des stornierten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Wird der Messeeinsatz vorzeitig beendet oder abgebrochen, ist die komplette Auftragssumme fällig. Bei Terminänderungen oder sonstige Änderungen bis 4 Wochen vor dem Einsatz oder während des Einsatzes werden 50,00€ pro Person und Tag als Handlingpauschale fällig.
Schlussbestimmungen – Nebenabreden & Salvatorische Klausel
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen [und / oder] Ergänzungen
bedürfen der Schriftform. Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen dieser AGBs berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Solingen.